Betroffen sind Menschen, die aus medizinischen, mentalen oder psychischen Gründen arbeitsunfähig sind. Nach Angaben des wallonischen Arbeitsministeriums fallen in ganz Belgien bis zu 12.500 Menschen unter das Statut.
Es verhindert, dass sie sich den üblichen Kontrollen zur Arbeitssuche unterwerfen müssen und so gegebenenfalls ihre Arbeitslosenunterstützung verlieren.
Ob das neue Statut im Einzelfall noch gilt, soll zweijährlich überprüft werden.
rtbf/belga/okr