Tätowierungen am Hals oder im Gesicht bleiben untersagt, ebenso Tätowierungen, die einen rassistischen Hintergrund haben.
Tätowierte Kandidaten werden nicht mehr automatisch von den Zulassungsprüfungen bei der Polizei ausgeschlossen.
belga/cd
Tätowierte Polizeibeamte müssen künftig ihre Tätowierungen verstecken. Wie aus einem Rundschreiben von Innenminister Jan Jambon hervorgeht, gilt dies für alle Personalmitglieder der Polizei.
Tätowierungen am Hals oder im Gesicht bleiben untersagt, ebenso Tätowierungen, die einen rassistischen Hintergrund haben.
Tätowierte Kandidaten werden nicht mehr automatisch von den Zulassungsprüfungen bei der Polizei ausgeschlossen.
belga/cd