Demnach dürfen nationale Gerichte, die in einem anderen EU-Land ausgestellten Sozialversicherungsbescheinigungen außer Acht lassen, wenn diese mutmaßlich illegal erlangt wurden und die zuständigen Behörden nicht rasch einschreiten. Der EuGH bestätigte jetzt die Rechtsauffassung eines Antwerpener Gerichts.
In einem Berufungsverfahren zum Fall eines belgischen Bauunternehmens hatte das Berufungsgericht die vorgelegten Bescheinigungen der bulgarischen Subunternehmer wegen Betrugs selbst für nichtig erklärt und den belgischen Bauunternehmer verurteilt.
Die zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen begrüßte das Luxemburger Urteil als richtungsweisend. Der für Betrugsbekämpfung zuständige Staatssekretär Philippe De Backer (Open VLD) stufte das Urteil als "bahnbrechend" ein. Sozialdumping könne jetzt effizienter bekämpft werden, ließ De Backer mitteilen.
vrt/dpa/rkr