Hausdurchsuchungen auf der Jagd nach Illegalen. "Das würde unsere Abschiebepolitik erheblich vereinfachen", sagt Asylstaatssekretär Theo Francken in der Zeitung La Libre Belgique.
Der N-VA-Politiker hat einen Gesetzesvorschlag hinterlegt, der genau das ermöglichen soll. Bislang ist es so: Wenn ein Illegaler einen Abschiebebescheid bekommt und sich der Entscheidung widersetzt, dann kann er nur im öffentlichen Raum festgenommen werden.
Laut dem Gesetzesvorschlag des Asylstaatssekretärs soll es künftig möglich sein, den Betreffenden auch in einer Privatwohnung aufzugreifen. Gegebenenfalls auch bei einem Freiwilligen, der den Migranten bei sich aufgenommen hat. "Aber Vorsicht!", betonte MR-Chef Olivier Chastel. Hier gehe es nicht darum, die Menschen, die Migranten ein Obdach geben, zu kriminalisieren.
Maßnahme verfassungskonform?
Die Opposition läuft dennoch Sturm gegen den Gesetzesvorschlag. Und auch in der Magistratur regt sich Widerstand. Die Untersuchungsrichter würden zum reinen ausführenden Arm des Ausländeramts, ohne Einflussmöglichkeit. Damit werde die Unabhängigkeit der Richter gefährdet, heißt es beim Gewerkschaftsverband der Richter (Association Syndicale des Magistrats). Es bestehe aber die Möglichkeit, dass der Verfassungsgerichtshof das Gesetz kippen werde, sagte ein Sprecher.
Gegen die jüngste Gesetzesinitiative von Asylstaatssekretär Theo Francken kommt auch Protest von den Gewerkschaften. Die sozialistische FGTB und die christliche CSC fordern die Parlamentarier aller Parteien in einem gemeinsamen Kommuniqué dazu auf, den Vorschlag zu blockieren. Die Gewerkschaften sehen darin einen Bruch der Unverletzlichkeit der Wohnung, einem verfassungsrechtlich geschützten Grundrecht.
Der Text soll am Montag im zuständigen Kammerausschuss besprochen werden.
Rop/LLB