Insgesamt beantragten 2017 knapp 4.000 Menschen aus medizinischen oder humanitären Gründen eine Aufenthaltsgenehmigung. Damit war die Zahl der Antragsteller das siebte Jahr in Folge rückläufig.
Ein Grund dürften die strengeren Kriterien für eine Anerkennung sein. Ein anderer wichtiger Grund für diese Entwicklung sind nach Aussage von Staatssekretär Francken die seit März 2015 zu zahlenden Dossier-Kosten. Diese beliefen sich anfangs auf 210 Euro pro Person. Seit letztem Jahr müssen Ausländer, die eine Regularisierung beantragen, 350 Euro zahlen.
2017 wurden vom Ausländeramt rund 6.500 Fälle abschließend geprüft. 1.400 der Antragsteller erhielten ein Bleiberecht.
vrt/mh