2012 war das Ethik-Komitee mit dieser Problematik befasst worden. Der Ausgangspunkt: Für die Betroffenen sei es in vielen Fällen schwer oder unmöglich, ihre Wünsche nach Nähe und Sexualität zu konkretisieren. Eine weitere Herausforderung sei, die Helfer vor Vorwürfen der Prostitution oder Förderung der Prostitution zu schützen.
Das Ethik-Komitee empfiehlt, den Rahmen für die Helfer und Betroffenen behördlich festzulegen und eine pauschale Vergütung festzulegen, ohne Rückzahlung durch die Krankenkasse.
Seit 2008 gibt es in Flandern eine Vereinigung, die sich der Problematik annimmt. Dort widmen sich 60 Helfer und Helferinnen rund 300 Anfragen jährlich. Seit 2014 gibt es eine Außenstelle in der Wallonie.
belga/fs