Eine Festsetzung des 25-Jährigen ist nach Angaben der Richter nicht mehr gerechtfertigt. Die Ratskammer beruft sich bei ihrer Entscheidung ausdrücklich auf angebliche Folterungen im Sudan. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
belga/rkr
Ein Mann aus dem Sudan, der in einem geschlossenen Zentrum für Illegale einsitzt, muss freigelassen werden. Dies hat die Brüsseler Ratskammer beschlossen.
Eine Festsetzung des 25-Jährigen ist nach Angaben der Richter nicht mehr gerechtfertigt. Die Ratskammer beruft sich bei ihrer Entscheidung ausdrücklich auf angebliche Folterungen im Sudan. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
belga/rkr