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Drittes Geschlecht: Verfassungsgericht soll entscheiden

11.01.201807:09
Teilnehmer der letzten Pride Parade in Antwerpen im August 2017
Teilnehmer der letzten Pride Parade in Antwerpen im August 2017 (Foto: Nicolas Maeterlinck/Belga)

Der Dachverband für Vereine von Schwulen und Lesben sowie Transsexueller, Cavaria, will sich an das Verfassungsgericht wenden, um die Einführung eines dritten Geschlechts in Belgien zu ermöglichen. Transsexuelle, also Menschen, deren Körper sowohl männliche und als auch weibliche Merkmale besitzen, würden auch durch das neue Transgender-Gesetz weiter diskriminiert, meint Cavaria.

Es geht um die Einführung eines so genannten dritten Geschlechts. Das soll weder männlich noch weiblich sein. Denn genau das seien Transsexuelle eben nicht: eindeutig männlich oder weiblich. So lautet die Argumentation von Cavaria.
Die Änderung soll vor allem bei der Verwaltung greifen. In öffentlichen Dokumenten wie zum Beispiel Ausweisen oder Pässen sollen Transsexuelle künftig angeben können, dass sie sich weder männlich noch weiblich fühlen.

Jeroen Borghs von Cavaria sagt dazu: “Zurzeit kann man nur männlich oder weiblich bei offiziellen Dokumenten ankreuzen. Das schließt natürlich die Menschen aus, die sich weder männlich noch weiblich fühlen. Für sie fordern wir eine Lösung.“

Die föderalen Behörden würden bei Stellenausschreibungen schon drei Geschlechter benutzen, ein x für das dritte Geschlecht. Cavaria fordert, dass dieser Gebrauch in der Verwaltung verallgemeinert wird. Außerdem will Cavaria erreichen, dass Transsexuelle nicht nur einmal und dann unwiederbringlich eine Geschlechtsänderung in offiziellen Dokumenten beantragen dürfen. Denn eine einmalige Festlegung des Geschlechts entspreche laut Cavaria nicht dem, was Transsexuelle empfinden.

In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht im vergangenen November entschieden, dass transsexuelle Menschen ein Recht auf eine eigene Geschlechtskategorie hätten.

Kay Wagner

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