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Führerscheinreform: Auch in der Praxis wird es teurer und komplizierter

03.01.201815:15

Gar nicht geruhsam war die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr für die Führerschein-Prüfungszentren der Wallonie. Es gab einen regelrechten Ansturm von Kandidaten, die die Prüfung noch 2017 ablegen wollten, denn seit dem 1. Januar sind die Regeln für die theoretische Führerscheinprüfung strenger geworden. Doch auch beim praktischen Prüfungsteil stehen Änderungen an.

Am 1. Juli sollen die neuen Regeln für die praktische Führerscheinprüfung in Kraft treten. Die erste große Neuerung ist ein zusätzlicher Test, den man vor dem Ablegen der praktischen Prüfung bestehen muss. Der Test findet am Computer statt. Dort bekommt der Kandidat dann Situationen aus dem Straßenverkehr gezeigt, bei denen er mögliche Risiken identifizieren muss. Der Risikobewertungstest soll 15 Euro kosten. Fällt man zwei Mal durch, muss man drei Fahrstunden nehmen, bevor man ihn nochmal ablegen darf.

Die nächste Änderung ist der sogenannte "Fähigkeitstest" - eine Art Führerschein light, den jeder Führerscheinanwärter machen muss, der alleine zum Üben auf die Straße will, bevor er seinen Führerschein hat. Die Möglichkeit gibt es ab dem 1. Juli, wenn man mindestens 20 Fahrstunden oder drei Monate mit privater Begleitung von einem erfahrenen Fahrer hinter sich hat. Der Fähigkeitstest wird auch durch ein Führerschein-Prüfungszentrum durchgeführt und soll 60 Euro kosten.

Fortbildung für Fahrbegleiter

Auch die Zugangswege zum Führerschein werden sich ändern. Gleich bleibt der Zugangsweg per Fahrschule. Wer mit Fahrlehrer für den praktischen Führerschein übt, muss weiterhin mindestens 18 Jahre als sein, 20 Fahrstunden absolviert haben und mindestens drei und maximal 18 Monate im Besitz des theoretischen Führerscheins sein.

Änderungen gibt es aber bei der Variante mit privatem Begleiter, wenn man also mit Verwandten oder Freunden Fahren übt. Bisher reichte es aus, wenn die Person, mit der man übt, mindestens acht Jahre ihren Führerschein hatte und ihn in den letzten drei Jahren nicht abgeben musste. Ab dem 1. Juli reicht das nicht mehr. Dann muss der Begleiter nämlich bevor es losgeht zusammen mit dem Prüfling eine dreistündige Fortbildung bei einer Fahrschule machen. Erst dann darf man als Führerscheinanwärter mit seinem Begleiter auf die Straße.

Mehr Prüfungen, mehr Kosten

Und als wäre das alles noch nicht kompliziert genug gibt es ab dem 1. Juli auch noch den sogenannten "direkten Zugangsweg". Ohne Fahrpraktikum kann man dann direkt zur Prüfung zugelassen werden. Die Bedingungen sind allerdings ziemlich streng. Man muss mindestens 25 Jahre alt sein, 30 Stunden bei der Fahrschule gemacht haben und natürlich die theoretische wie auch die neue Risikobewertungsprüfung bestanden haben.

Die Reform soll für mehr Sicherheit auf der Straßen sorgen, hat aber letztlich auch zur Konsequenz, dass der Führerschein deutlich teurer wird - vor allem wegen der zusätzlichen Tests.

Führerscheinanwärter stürmen auch Prüfstelle in Eupen

ake/mg

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