Die Kasse klingelt - zumindest sollte sie das tun aus Sicht des Einzelhandels. Jetzt geht’s darum, das Saisonende zu versilbern. Und für einige Kaufhäuser ist das bitter nötig. Bislang ist das Geschäft nämlich nicht unbedingt so toll gelaufen. Dafür gebe es verschiedene Gründe, sagt Pascal Dujardin von der Mittelstandsvereinigung UCM, angefangen bei einem gerade in Belgien recht bekannten Phänomen, dem Wetter nämlich. Die letzten Wochen waren ungemütlich, düster obendrein. Da hat doch keiner Lust vor die Türe zu gehen und einzukaufen. Darüber hinaus habe aber auch der Online-Handel den klassischen Geschäften übel zugesetzt.
Und eben weil das Geschäft bislang nicht so richtig in Gang kommen wollte, sind die Warenlager vielerorts noch ziemlich prall gefüllt. Entsprechend starte der Winterschlussverkauf denn auch gleich mit Rabatten bis zu 50 Prozent, sagt Pascal Dujardin von der UCM. Die Geschäftsleute wollten eben ihre Waren jetzt - koste es was es wolle - loswerden.
Angebot und Nachfrage eben, das Gesetz von Adam Smith gilt nach wie vor. Apropos Gesetz: In Belgien ist der Schlussverkauf gesetzlich geregelt. Nur wird das vom Verbraucher gar nicht mehr so wahrgenommen, beklagt Pascal Dujardin. Es gebe etwa im Internet zunehmend Rabattaktionen, wie z.B. den "Black Friday". Und das führe auch dazu, dass keiner mehr so genau weiß, wann denn jetzt der Schlussverkauf anfängt. Also, der Klarheit halber: Der diesjährige Winterschlussverkauf beginnt offiziell am Mittwoch und dauert bis zum 31. Januar.
Vier Wochen vor dem Startschuss gilt die so genannte "Sperrperiode". Das bedeutet grob zusammengefasst, dass die Geschäfte dann quasi nichts mehr an ihren Preisen ändern konnten. So erklärte es Wirtschafts- und Verbraucherschutzminister Kris Peeters in der VRT. Der ursprüngliche Gedanke war, dass man die Preise in dieser Zeit nicht künstlich anheben durfte, um danach einen Rabatt anzubieten, der in dem Sinne keiner war.
Beim letzten Sommerschlussverkauf habe man das auch schon systematisch überprüft, sagt Peeters - und 96 Prozent der Geschäfte haben sich demnach an die Regeln gehalten. Es ist so, dass die Inspektoren nur dann aktiv werden, wenn es entsprechende Klagen gegeben hat. Für wirklich systematische Kontrollen in der Breite fehlen die Mittel.
In besagter Sperrperiode darf aber auch nicht mit Rabatten geworben werden, eben bis zum offiziellen Beginn des Schlussverkaufs. Nur: Wer in den letzten Tagen durch die Fußgängerzonen geschlendert ist, dem wurde da ein anderes Bild geboten. Überall sah man doch schon bunte Plakate mit großen Prozentzahlen, die also lukrative Preisnachlässe versprachen.
Denn es gibt eine rechtliche Hintertür: sogenannte Kopplungsgeschäfte. Heißt: Wenn der Kunde zwei Artikel kauft, dann sind Abschläge erlaubt. Nur: Es reicht, wenn es sich bei dem zweiten Produkt etwa um einen Einkaufsgutschein im Wert von einem Euro handelt. In der Praxis ist das Gesetz also schnell umschifft. Deswegen stellt sich Peeters denn auch die Frage, ob die Sperrperiode eigentlich noch zeitgemäß ist und ob man sie nicht abschaffen sollte.
Kris Peeters plädiert also für eine Neuregelung des Schlussverkaufs. Und, eben weil auch im Internet längst Rabattaktionen liefen, rennt er da wohl bei vielen Geschäftsleuten offene Türen ein...
Roger Pint