Die N-VA-Abgeordneten Koenraad Degroote und Sophie De Wit weisen in dem Entwurf darauf hin, dass bislang nur Grabschändung strafbar ist. Die Schändung von sterblichen Überresten ist davon aber nicht betroffen. Deshalb konnten diesbezügliche Delikte bislang nicht bestraft werden.
Nach dem Willen der Abgeordneten sollten "Verletzungen der Integrität einer Leiche" künftig unter Strafe gestellt werden können.
vrt/rkr