Die Neuregelung sei auf der Regierungssitzung von vergangenen Freitag beschlossen worden. Die Vorlage eines sogenannten "konsularischen Attestes" genügt künftig nicht mehr.
Auf der Sitzung des Ministerrats wurden mehrere Änderungen an der Einbürgerungsgesetzgebung vorgenommen. Zu den neuen Regeln gehört auch die Kenntnis einer der drei Landessprachen.
Auch für im Ausland geborene Belgier mit mindestens einem belgischen Elternteil gilt eine gesetzliche Anpassung. Sie müssen noch vor der Vollendung ihres 28. Lebensjahres eine Erklärung ablegen, um die belgische Staatsangehörigkeit zu behalten. Wer dies vergisst, ist plötzlich kein Belgier mehr.
Wer aber zwischen dem 18. und dem 28. Lebensjahr einen belgischen Reisepass beantragt und erhalten hat, behält nach Angaben des Ministers die belgische Staatsangehörigkeit auf Lebenszeit.
belga/rkr
Bin ich aber gluecklich, der ich doch ein echter "Hamburger" bin mit Belgischer Staatsbuergerschaft, seit 66 Jahren um "Hamburger Belgier" bleiben zu duerfen!