Die zuständige Behörde führt dies auf den Regierungsbeschluss zurück, der den Einwanderern, die sich illegal im Land aufhielten, ermöglichte, zwischen Mitte September und Mitte Dezember einen Einbürgerungsantrag zu stellen. Die Voraussetzung war, dass sie bereits fünf Jahre eine lokale Verankerung aufweisen konnten oder seit mehr als zwei Jahren einer festen Arbeit nachgingen. Das Fremdenamt geht davon aus, dass es sich bei den jetzt erfolgten Regularisierungen um eben diese Menschen handelt und dass zusätzliche Anträge im zweiten Halbjahr in bedeutend geringerem Maße anfallen werden.
belga / fs