Mehrere Rechtsanwaltsvereinigungen und die Menschenrechts-Liga hatten gegen insgesamt elf von der Regierung bereits beschlossene Reformen Berufung eingelegt. Nach Ansicht der Richter verletzen fünf Neuerungen die Grundrechte. Dies betrifft insbesondere die Neuausrichtung der Assisengerichtsbarkeit.
Für Justizminister Koen Geens (CD&V) bedeutet die Entscheidung eine Schlappe. Auf laufende Verfahren hat das Urteil keine Auswirkungen.
Die Richter hoben auch die flexiblere Handhabung bei Hausdurchsuchungen und Festnahmen sowie einer Abschwächung der diesbezüglichen Rolle der Untersuchungsrichter auf.
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