Wer bisher mit seinem Vornamen unzufrieden war und ihn ändern wollte, musste das beim Justizministerium beantragen und sich mit einer Wartezeit von etwa anderthalb Jahren arrangieren. Das soll sich bald ändern: Die Namensänderung kann man bald schon bei der Gemeinde beantragen.
Allerdings: Einen guten Grund haben muss man schon, aus einer Laune heraus kann man seinen Vornamen auch weiterhin nicht ändern.
Die Gemeinde prüft den Antrag, vorgesehen ist dafür eine Frist von drei Monaten. Dann bekommt man seinen neuen Personalausweis mit dem neuen Vornamen.
Ganz kostenfrei ist der Spaß allerdings nicht: Bisher kostet die Namensänderung 490 Euro, jetzt können die Gemeinden die Gebühr selbst festlegen.
Eine Ausnahme wird es weiterhin für Transgender geben, also für Menschen, deren Geschlechtsidentität von ihrem biologischen Geschlecht abweicht. Für sie war die Prozedur bisher günstiger und das soll auch so bleiben: Sie zahlen auch weiterhin 10 Prozent der sonst üblichen Gebühr.
Änderungen am Familiennamen werden weiterhin nicht bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung möglich sein. Aber es wird ein vereinfachter Tarif eingeführt. Sämtliche Änderungen kosten dann 140 Euro.
Bisher gibt es eine Standardgebühr von 49 Euro für kleine Änderungen. Will man dem Familiennamen ein Wort hinzufügen oder einen Buchstaben verändern, dann wurden bislang 740 Euro fällig.
morgen/belga/vkr/sh