Dienstliche e-mails nach Arbeitsschuss sorgen bei vielen Beschäftigten für zusätzlichen Stress. Um den Druck zu mindern, ist es für Peeters wichtig, dass klare Absprachen getroffen werden.
Dass Arbeitnehmer nach Feierabend künftig generell unerreichbar sein dürfen, soweit wird das neue Gesetz nicht gehen. Aber es muss in Zukunft deutliche Absprachen geben. Arbeitgeber können ihre Arbeitnehemer nicht zwingen, die mails in ihrer Freizeit zu bearbeiten.
Das hat dann auch bereits Kritik ausgelöst: Arbeitspsychologen finden das Vorhaben von Peeters unzureichend: Es gebe nur eine Verpflichtung zur Absprache, mehr nicht.
Peeters wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es kein Recht auf Unerreichbarkeit gebe, sondern lediglich ein Recht auf Absprachen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaftsdelegierten. Das sei so im Ausschusses für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz geregelt.
Laut einer Umfrage des flämischen Arbeitgeberverbandes VOKA sagt ein Drittel der Arbeitgeber "Feierabend ist Feierabend", nur sechs Prozent wollen, dass ihre Mitarbeiter rund um die Uhr und selbst im Urlaub erreichbar sind.
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