Das Berufungsgericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten an Aktivitäten der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) beteiligt waren und bestätigten das Urteil aus erster Instanz.
Den Verurteilten war nachgewiesen worden, dass sie Jugendliche radikalisiert haben oder es zumindest versuchten. Zwei von ihnen wurden zu fünf Jahren Haft verurteilt, die beiden anderen kommen für vier Jahre beziehungsweise 40 Monate ins Gefängnis.
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