Nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima vom 11. März 2011 wollte der Atomsektor seine Lehren aus dem Unfall ziehen. Das geschah in Westeuropa auf Ebene der WENRA, der Vereinigung der europäischen Atomaufsichtsbehörden.
Eben unter dem Eindruck von Fukushima wurden unter anderem neue Empfehlungen zum Erdbebenschutz formuliert. Demnach müssen alle europäischen Atomreaktoren Erdstößen standhalten können, die eine Bodenbeschleunigung von 0,1 g auslösen. Bekannt ist, dass insbesondere die beiden Reaktoren Doel eins und zwei dieser Norm nicht entsprechen.
Die Föderale Agentur für nukleare Sicherheit, FANK, ist Mitglied der WENRA, war an der Ausarbeitung der neuen Erdbebennorm beteiligt. "Bislang ist das nicht mehr als eine Empfehlung, ohne Rechtsverbindlichkeit", sagt eine FANK-Sprecherin in der Zeitung Le Soir.
Die FANK habe sich aber verpflichtet, diese Empfehlung in belgisches Recht umzuwandeln. Damit würden also diese Erdbebennormen für die Atomkraftwerksbetreiber bindend. Das würde bedeuten, dass größere Arbeiten nötig wären, um dafür zu sorgen, dass die belgischen Atomkraftwerke den neuen Normen entsprechen. Die FANK hatte versprochen, dieses Gesetz vor Ende des laufenden Jahres einzubringen. Bislang sei aber nichts passiert, schreibt Le Soir.
Roger Pint
Einfach mal nen schweren Güterzug mit einer Russischen 3TE10 (Sowjetisches Erdbeben) in Mehrfachtraktion vorbeidonnern lassen von Huy nach Kinkempois!
Das dürfte reichen um den "Dicken Blindgänger" hochgehen zu sehen wenn der Gegenkolbenzweitakter auf Vollast wummert.
Bei einem normalen Erdbeben dürften die Regressforderungen der Nationen DE, NL, LU, FR gegen uns als den Steuerzahler nicht lange auf sich warten lassen.