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Neuerungen beim Erbrecht in Ehen

01.12.201706:46

Justizminister Koen Geens wird dem Ministerrat am Freitag ein Gesetzesprojekt vorstellen, das das Erbrecht in Ehen teilweise neu regelt. Vier Neuerungen sieht der Gesetzesvorschlag vor. Unter anderem sollen Ehepartner in den sogenannten Patchwork-Familien den neuen Ehepartner zu Gunsten der eigenen Kinder aus der ersten Beziehung enterben können.

Patchwork-Familien machen heute ein Viertel der belgischen Haushalte aus. Für sie soll die Gesetzesänderung eine Erleichterung bringen. Partner, die Kinder aus einer vorigen Beziehung haben, würden bei neuen Partnerschaften zögern, zu heiraten. Grund: die Angst davor, einen Teil des Erbes, der eigentlich den Kindern zusteht, an den neuen Partner zu verlieren. So erklärt es heute die Zeitung L'Echo, die über das Gesetzesvorhaben berichtet.

Um dieses Heirats-Hindernis aus dem Weg zu räumen, soll es den neuen Ehegatten möglich werden, den neuen Partner zu enterben. Dem entgeht dadurch zwar das mögliche Erbe. Die Kinder aus einer ersten Partnerschaft behalten aber ihren vollen Anspruch auf das Erbe des neu vermählten Elternteils.

Drei weitere Neuregelungen sieht der Gesetzesvorschlag vor: Ehepartner ohne Kinder sollen künftig mehr voneinander erben können. Wer bei einer Scheidung nichts mit dem Ex-Partner teilen will, kann das im Ehevertrag so festschreiben. Und eine Scheidung darf die Existenz eines Unternehmens durch Ansprüche oder Entscheidungen des Ex-Partners nicht bedrohen.

Kay Wagner

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