Eine betrifft die Berechnung der Pensionsbezüge. Wenn die Rente von Beschäftigten im öffentlichen Dienst berechnet wird, zählt immer auch die Ausbildungs- oder Studienzeit mit. Arbeiter hatten die Möglichkeit auch, sie mussten dafür allerdings bezahlen.
Ab dem 1. Dezember werden alle auf dasselbe Niveau gestellt. Das heißt auch die Beschäftigten im öffentlichen Dienst kriegen die Vergütung nicht mehr kostenlos, sondern müssen sie quasi "abkaufen".
Mit 1.500 Euro ist man dabei. Soviel kostet pauschal ein abgeschlossenes Studienjahr. Denn nur die Regelstudienjahre können für die Berechnung der Rente "erworben" werden. Wer früher als Student die ein oder andere Ehrenrunde gedreht hat, kann diese nicht umwandeln.
Änderungen bei der Jagdprüfung
Auch bei der Jagd gibt es Änderungen. Genauer gesagt bei der Jägerprüfung. Diese besteht aus drei Teilen. Das ist zum einen das Jagd- und Waffenrecht. Zum zweiten muss der angehende Jäger Kenntnisse über die Wild- und Vogelarten in der Wallonie und deren Verbreitung nachweisen. Und dann werden noch Kenntnisse zum Naturschutz und zur Jagdethik abgefragt.
Neu ist, dass man sich zur Jagdprüfung elektronisch anmelden kann, das heißt mit einer E-Mail. Außerdem wird die Anzahl Prüfungsfragen auf 60 verringert. Bislang waren es 80. Dafür aber müssen die Kandidaten jetzt aber mit 60 bzw. 70 Prozent bestehen, je nach Ausbildungsfeld. Nur die Hälfte reicht nicht mehr.
Wer nicht besteht, darf eine Nachprüfung ablegen, auch das ist neu. Das gilt übrigens auch für die praktische Prüfung, den Reviergang.
Solarium wie Zigaretten
Das Bräunen im Solarium kann gefährlich sein, und deshalb müssen die Betreiber von Sonnenstudios ab jetzt gut sichtbar den Hinweis anbringen, dass der Besuch in einem Sonnenstudio das Krebsrisiko erhöht. Auf Plakaten mit mindestens A3-Format, muss ähnlich wie auf Zigarettenschachteln stehen: "Die Nutzung von Sonnenbänken kann Hautkrebs verursachen"