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Abdeslam-Prozess: Belgien und Frankreich einig über Prozeduren

30.11.201706:28
Rechtsanwalt mit einem Mandanten vor Gericht (Illustrationsbild: Laurie Dieffembacq/Belga)
Illustrationsbild: Laurie Dieffembacq/Belga

Belgien und Frankreich haben über ein Abkommen den Weg geebnet für den anstehenden Prozess gegen Salah Abdeslam. Der einzige Überlebende des Terror-Kommandos von Paris, das am 13. November 2015 130 Menschen getötet und knapp 700 weitere verletzt hat, soll sich am 18. Dezember vor einem Brüsseler Gericht verantworten.

In knapp drei Wochen soll also die gerichtliche Aufarbeitung der Anschläge von Paris und Brüssel beginnen; beide Attacken werden ja derselben Terrorzelle zugeschrieben. Dazu gehörte unter anderem Salah Abdeslam, einer der wenigen Überlebenden.

Vor Gericht muss der aber zunächst wegen der Schießerei in einem Haus in der Brüsseler Stadtgemeinde Forest. Als Polizisten dort eine verdächtige Wohnung durchsuchen wollten, hatten Terroristen das Feuer auf die Beamten eröffnet. Salah Abdeslam soll einer der Schützen gewesen sein. Das war am 15. März 2016, eine Woche vor den Anschlägen von Brüssel.

Abdeslam vor Gericht zu bringen, ist aber gar nicht so einfach. Er sitzt derzeit in Frankreich in Haft, genau gesagt in einem Hochsicherheitsgefängnis in der Nähe von Paris. Frankreich hat sich aber formal bereit erklärt, der belgischen Seite den Angeklagten für die Zeit des Prozesses zu überstellen. Dies geschieht im Rahmen des Europäischen Haftbefehles, den die belgische Justiz gegen Salah Abdeslam ausgestellt hatte.

Medienberichten zufolge soll er für die Dauer des belgischen Prozesses in eine Haftanstalt unweit der nordfranzösischen Stadt Lille verlegt werden. Von dort aus würde er dann für die Gerichtssitzungen jeweils nach Brüssel gebracht; vielleicht sogar per Hubschrauber.

Belgien und Frankreich haben sich darauf geeinigt, dass im Rahmen dieses Transfers die Polizeidienste beider Seiten zuständig sein werden. Wer wo die Bewachung übernimmt, entscheiden allein die Sicherheitskräfte, wobei die Beamten grenzüberschreitend aktiv werden können.

Denkbar ist laut Beobachtern, dass der Prozess gleich zum Auftakt aufgrund von formalen Zwängen vertagt werden könnte...

Roger Pint

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