Die Verlängerung des Polizeigewahrsams von 24 auf 48 Stunden: Das ist nur eine von 18 Maßnahmen, die die Regierung nach den Anschlägen von Paris vom 13. November 2015 angekündigt hatte. Nach den Brüsseler Anschlägen vom 22. März vergangenen Jahres kam die Akte dann nochmal in einer Stromschnelle.
Ursprünglich war die Maßnahme sehr umstritten. Bislang ist es so, dass die Ermittler einen Verdächtigen 24 Stunden festhalten dürfen. Wenn in dieser Zeitspanne nicht ausreichend Indizien und Beweise gesammelt werden können, um einen Haftbefehl zu erwirken, muss der Betreffende wieder freigelassen werden. Ab jetzt wird diese Frist also auf 48 Stunden angehoben, hat man also 48 Stunden Zeit, ehe der Verdächtige einem Untersuchungsrichter vorgeführt werden muss. Die Regierung hatte eigentlich für eine Verlängerung auf 72 Stunden plädiert.
Der Text ist letztlich das Resultat eines Kompromisses. Die Maßnahme hatte nämlich eine Verfassungsänderung nötig gemacht. Dafür brauchte man eine Zweidrittelmehrheit, sprich: die Stimmen einiger Oppositionsfraktionen - und die Überzeugungsarbeit hat mehr als ein Jahr gedauert. Die Kammer hatte im Sommer zugestimmt, im Oktober hatte auch der Senat Grünes Licht gegeben.
Roger Pint