Wer mehr als 45 Jahre gearbeitet hat, soll demnach mehr Rente erhalten. Wer hingegen in den Jahren vor dem Renteneintritt arbeitslos oder in Frühpension war, erhält weniger Geld.
Grund ist, dass ihre Renten auf Basis der ersten 45 Berufsjahre berechnet werden und nicht der letzten. In den ersten Berufsjahren liegen die Gehälter in der Regel niedriger.
Für die Christliche Gewerkschaft kommt das einer rückwirkenden Rentenkürzung gleich. Menschen sei über Jahre versichert worden, dass sich Arbeitslosigkeit und Frühpension nicht auf die spätere Rente auswirken würden, sagte Gewerkschaftssprecher Marc Leemans.
Laut Gewerkschaft sollen durch die neue Regelung aber rund 30.000 Menschen bis zu 200 Euro Rente monatlich verlieren.
vrt/okr