Sollte ein Haus teurer verkauft werden, untersucht die Finanzbehörde, ob die Größe oder der Zustand der Wohnung tatsächlich dem Katastereinkommen entsprechen.
Vertreter der Behörde werden im Zweifelsfall auch persönlich beim Hausbesitzer vorstellig. In ungünstigen Fällen drohen Steuernachzahlungen von mehreren zehntausend Euro.
vrt/jp/okr