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Kammer verabschiedet neue Regeln für Rentenberechnung

24.11.201706:33
Office national des pensions
Bild: Siska Gremmelprez/Belga

Die Abgeordneten der Kammer haben Donnerstagabend einer Neuregelung zur Rentenberechnung zugestimmt. Künftig können auch Arbeitsleistungen nach 45 Jahren Arbeit für die Rentenberechnung anerkannt werden. Bislang war das nicht möglich.

Das Gesetz soll vor allem den Menschen zugutekommen, die früh in das Berufsleben einsteigen und mehr als 45 Jahre arbeiten. Sie können künftig auch die letzten Berufsjahre bei der Rentenberechnung geltend machen. Die Opposition findet das gut, kritisiert die neue Regelung aber dennoch.

Sozialisten, Grüne, PTB und DéFI stimmten gegen das Gesetz. Die kommunistische PTB will sogar Klage vor dem Verfassungsgericht einlegen. Und das, obwohl das neue Gesetz für viele traditionelle Wähler gerade der linken Parteien, nämlich die Arbeiter, doch einen Vorteil bringt.

Aber eben nicht für alle. Denn von der neuen Möglichkeit sollen die Arbeitnehmer ausgeschlossen sein, die bei Erreichen der 45 Jahre Arbeitstätigkeit arbeitslos sind oder von ihrem Arbeitgeber zuvor in Frührente geschickt worden sind.
Die Opposition rechnet vor, dass diesen Menschen bis zu 100 Euro Rente pro Monat durch den Ausschluss von der neuen Regel entgehen können.

Die Regierungsparteien wehren sich gegen diesen Vorwurf. Solche Verluste würden - wenn überhaupt - nur ganz seltene Ausnahmen sein. Ziel der Ausnahmeregelung sei es, dass durch Arbeitslosigkeit und Frührenten keine neuen Rentenansprüche entstehen könnten. Gewerkschaften und Opposition würden mit ihrer Kritik "Populismus" betreiben, schimpfte die MR-Abgeordnete Isabelle Galant.

Kay Wagner

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