Kardinal Godfried Danneels hat Anzeige erstattet wegen Verletzung des Ermittlungsgeheimnisses. Het Nieuwsblad hatte unter Berufung auf Gerichtsakten gemeldet, auf dem Computer des Kardinals sei ein Foto einer entblößten Minderjährigen entdeckt worden. Das angebliche Nacktfoto entpuppte sich aber als Abbildung eines Kunstwerks.
Das ominöse Nacktfoto auf dem Computer des Kardinals - der vermeintliche Skandal: eine klassische Ente, und das gleich ich mehrfacher Hinsicht. Besagte Bilddatei befand sich zunächst, wie sich herausstellte, in den temporären Dateien des Rechners (in dem Bereich, in den Daten ohne das Zutun des Nutzers abgelegt werden).
Später konnte auch ermittelt werden, wie das Bild auf den Computer gelangt war: beim Surfen auf der Internet-Seite der VRT - es war die Abbildung eines Kunstwerks.
Für den Kardinal war damit wohl das Maß voll. Nach dieser wiederholten Veröffentlichung von Einzelheiten aus der Gerichtsakte reichte er Klage ein wegen Verletzung des Berufs- bzw. Ermittlungsgeheimnisses.
Suche nach der undichten Stelle
Zuvor hatte auch schon die Justiz auf die jüngsten Presselecks reagiert. Zwecks Ermittlung der undichten Stellen seien Vorermittlungen eingeleitet worden, sagte ein Sprecher der Brüsseler Staatsanwaltschaft. Und er fügte hinzu, wer vertrauliche Informationen aus Gerichtsakten preisgebe, mache sich strafbar.
Ins Kreuzfeuer der Kritik ist nun auch der zuständige Untersuchungsrichter Wim De Troy geraten. De Troy ist für die Aufsehen erregende Razzia im Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen Kirchenmilieu verantwortlich. Offenbar denkt die Brüsseler Generalstaatsanwaltschaft darüber nach, dem Richter die Akte zu entziehen.
Bild: vrt