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Asylgesetz: Reform verabschiedet

10.11.201707:07
Flüchtlinge im Ausländeramt in Brüssel
Illustrationsbild: Laurie Dieffembacq/Belga

Mit den Stimmen der Regierungsmehrheit hat die Kammer am Donnerstag eine Reform des Asylgesetzes verabschiedet. Die Neuerungen sehen unter anderem vor, dass Behördenmitarbeiter künftig die Handydaten und die persönlichen Profile von Asylantragstellern auf sozialen Netzwerken einsehen dürfen. Die Reform blieb bis zuletzt umstritten. Nichtregierungsorganisationen kündigten bereits an, gegen die Reform vor dem Verfassungsgericht zu klagen.

Die NGOs sehen die Grundrechte von Asylantragstellern durch die Reform verletzt. Der Behördenzugriff auf Smartphone und Internet-Profile verstoße gegen den Schutz der Privatsphäre. Die Androhung von Haft bei fehlender Kooperation sowie die Verkürzung der Zeit, um gegen einen abgelehnten Asylantrag Einspruch zu erheben, seien nicht rechtmäßig. Asylantragsteller würden durch die Neuerungen zu Unrecht stigmatisiert.

Bei der Diskussion in der Kammer machte sich die Opposition zum Sprachrohr dieser und ähnlicher Vorwürfe. Benoît Hellings von Ecolo beschuldigte Asyl-Staatssekretär Theo Francken von der N-VA, mit falschen Zahlen zu hantieren. 60 bis 70 Prozent der Asylantragsteller würden falsche Angaben machen, behaupte Francken. Dabei würden solche Statistiken doch überhaupt nicht existieren, schimpfte Hellings,

Nach einem verbalen Schlagabtausch gab Francken zu, dass es diese Statistiken tatsächlich nicht gebe. Er werde die Situation aber von seinen Mitarbeitern prüfen lassen.

Die Regierung setzt mit der Reform des Asyl-Gesetzes vor allem Vorgaben neuer EU-Gesetze um.

Kay Wagner

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