Gestern war bekannt geworden, dass bei der Hausdurchsuchung im erzbischöflichen Palais von Mechelen auch Dokumente aus der Akte Dutroux aufgetaucht seien.
Die Bischöfe verlangen von der Justiz eine Aufklärung der Angelegenheit. Es sei ein unerhörter Vorgang, wenn Justizmitarbeiter aus Sensationsgier Informationen, die unter das Berufsgeheimnis fielen, den Medien mitteilten.
Die Bischöfe legen Wert auf die Feststellung, dass sie die fraglichen Dokumente von dritter Stelle erhalten haben, was sowohl den Medien als auch dem Erzbistum bekannt gewesen sei. Tatsächlich wurden die betreffenden Dokumente damals Fachjournalisten, Politikern und anderen Personenkreisen zugestellt.