Wie die Zeitung De Morgen berichtet, haben sich die Föderalregierung und die Gewerkschaften auf Kriterien zur Berechnung des Pensionsalters verständigt. Demnach müssen Beamte - etwa im Polizeidienst - mindestens fünf Jahre lang schwere körperliche Arbeit verrichtet haben, um die Regelung in Anspruch nehmen zu können.
Das Renteneintrittsalter wurde auf mindestens 60 Jahre festgelegt. Wie ein Vertreter der christlichen Gewerkschaft im flämischen Rundfunk sagte, will die Regierung von dieser Grenze nicht abrücken.
Bei der Berechnung der Laufbahn wird berücksichtigt, ob regelmäßig nachts oder in Schichten gearbeitet wurde, ob die Arbeit als körperlich schwer definiert werden muss und ob Stress und Sicherheitsrisiken den Beamten zusätzlich belasten.
Ein Abkommen über die Schwerarbeit im öffentlichen Dienst soll laut De Morgen zum Jahresende unterzeichnet werden.
vrt/jp