In einem Interview mit den Zeitungen der Gruppe Sudpresse und De Standaard erklärte Francken, dass manche Personen ein Studentenvisum beantragten, um nach Belgien oder in ein Land des Schengen Raums zu gelangen. Dabei sei das Studium nicht das Ziel.
Man müsse also überprüfen, dass die Studien wirklich begonnen und erfolgreich zu Ende geführt würden. Ein neuer königlicher Erlass sehe daher die Möglichkeit vor, einen ausländischen Studenten des Landes zu verweisen, sollten sich die Erfolge während seines Studiums als unzureichend ergeben.
Gleichzeitig sollten ausländische Diplomierte, die in Belgien ihr Studium absolviert hätten, die Möglichkeit haben, sich eine längere Zeit in unserem Land zu Forschungszwecken aufzuhalten. Auch könnten sie beispielsweise Unternehmen gründen und Beschäftigungsdefizite in manchen Bereichen ausgleichen.
belga/cd