Jetzt gilt es auch für die mitarbeitenden Ehepartner, und für selbstständige Helfer, insgesamt rund 430.000 Menschen. Die Steuerbegünstigung beträgt 30 Prozent auf die Prämien. Das ausgezahlte Kapital wird einmalig mit 10 Prozent besteuert. Die Vorlage muss noch in die Abgeordnetenkammer.
b/fs