Je nachdem, wo welcher Richter entscheidet, kann der Unterhaltsbetrag für zwei Kinder zwischen 33 und 500 Euro liegen. Begründet wird der Unterschied mit verschiedenen Berechnungsmethoden, aus denen Eltern wie Richter wählen können.
Die Leiterin der Universitätsstudie, Elke Claessens, regt deshalb ein einheitliches System an, wie es auch in vielen anderen europäischen Ländern bestehe.
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