Es ist der konsequente Schritt der Föderalregierung nach dem Urteil der Verfassungsrichter. Nachdem die rechtlichen Bedenken gegen die Flexi-Jobs ausgeräumt sind, ist der Weg frei für die geplante Anwendung auf andere Berufe.
Frisöre, Bäcker, Fleischer und Metzger sollen laut Belga künftig auch Flexi-Jobber beschäftigen können.
Vorteil für den Arbeitgeber: Er muss nur 25 Prozent des Gehalts an die Sozialkassen zahlen und kann den Arbeitnehmer einsetzen, wann er will, auch nur für wenige Stunden. Vorteil für den Arbeitnehmer: Sein Gehalt bekommt er netto auf die Hand. Allerdings muss er zu vier Fünftel bei einem oder mehreren anderen Arbeitgebern einen Vertrag haben. So soll sichergestellt werden, dass er trotz des Flexi-Jobs Sozialabgaben leistet und selbst Anspruch auf Sozialleistungen hat.
Neu an dem Beschluss der Föderalregierung ist auch, dass Rentner künftig als Flexi-Jobber arbeiten können. Im Horeca-Sektor waren Flexi-Jobs Ende 2015 vor allem als Maßnahme gegen die Schwarzarbeit eingeführt worden. Zurzeit sollen laut Regierungsangaben rund 28.000 Flexi-Jobber im Horeca-Sektor arbeiten.
Kay Wagner - Foto: Siska Gremmelprez, belga