Ist ein belgischer Grenzgänger 65 Jahre alt und verliert seine Arbeit, hat er in Belgien keinen Anspruch auf soziale Unterstützung. Gleichzeitig hat er nicht die Möglichkeit, die von den Niederlanden ausgezahlte Rente in Anspruch zu nehmen, weil das Rentenalter dort ab 2018 auf 66 Jahre festgelegt ist und ab 2022 auf 67 Jahre angehoben.
Wie aus dem Kabinett von Sozialministerin Maggie De Block verlautete, sei die Situation bekannt. Man werde das Problem mit der Regierung lösen. Im vergangenen Jahr arbeiteten 32.000 Belgier in den Niederlanden.
belga/cd