Sie sollen es für Betreiber von Restaurants, Cafés und Hotels einfacher machen, zusätzliches Personal einzustellen, wenn viel Betrieb ist. Die Flexi-Jobber, die hauptberuflich anderswo arbeiten, bekommen maximal knapp zehn Euro Stundenlohn, allerdings steuerfrei.
Die Gewerkschaften hatten gegen die Regelung geklagt, weil ihrer Ansicht nach die Flexi-Jobber im Vergleich zu den anderen Angestellten diskriminiert werden. Das Verfassungsgericht folgte dieser Argumentation nicht.
Die Föderalregierung hatte kürzlich angekündigt, dass sie das System der Flexi-Jobber ab dem nächsten Jahr auf den Handel und auf Rentner ausdehnen.
rtbf/vrt/est - Illustrationsbild: Bruno Fahy/Belga