Dies könne entweder durch eine finanzielle Entschädigung geschehen oder durch Bestrafung oder Entlassung des Täters.
Ein Großteil der fast 500 aktenkundigen Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern durch katholische Priester liegt 30 bis 50 Jahre zurück. Auch wenn eine Strafverfolgung durch die Justiz nicht mehr möglich sei, müsse die Kirche den Opfern Respekt bezeugen und ihre Schuld eingestehen, so De Clerck.
b/sh