Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes steht die finanzielle Unterstützung im Widerspruch zu europäischem Recht.
Im Kampf gegen die Krankheit wurden die Rinderzüchter 2001 verpflichtet, ihre Tiere einem BSE-Test zu unterziehen. Die Föderalregierung beschloss daraufhin, den Landwirten die Kosten dafür zu ersetzen.
Die EU-Kommission hat Belgien mehrfach darauf hingewiesen, dass es sich dabei um unerlaubte staatliche Subventionen handele. Der EuGH hat diese Haltung mit seinem Urteil jetzt bestätigt.
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