Wegen seines aggressiven Verhaltens war der damals 31-Jährige stattdessen in Isolationshaft verlegt worden. Dort verstarb er kurze Zeit später.
In einem Prozess vor dem Strafgericht von Charleroi waren drei Wärter 2012 freigesprochen worden, die sich wegen unangemessener Gewaltanwendung verantworten mussten. Die Eltern des Haftinsassen legten Berufung gegen das Urteil ein und klagten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Dieser urteilte jetzt, dass die gegen den Häftling angewendete Gewalt ungerechtfertigt war und dieser in der psychiatrischen Abteilung in Jamioulx hätte aufgenommen werden müssen. Den Eltern wurden 20.000 Euro Schadensersatz zuerkannt.
belga/mh - Bild: Virginie Lefour/BELGA