Laut Verkehrscodex muss unter der europäischen Flagge das Kürzel B klar erkennbar sein. Ein Bußgeld in Höhe von 58 Euro, das Vanlouwe auferlegt wurde, hat er nicht gezahlt und stattdessen sein Recht in Anspruch genommen, sich vor einem Polizeigericht zu erklären.
Dort argumentierte der N-VA-Senatsvorsitzende, dass auf den noch gebräuchlichen alten Nummernschildern auch kein B als Landeskürzel vermerkt ist. Deshalb sehe er nicht ein, weshalb sein Autokennzeichen mit dem Kürzel versehen sein müsse.
Das Urteil des Polizeigerichtes steht noch aus. Senatspräsidenten Christine Defraigne sprach in einem Zeitungsinterview von einer Verletzung der verfassungsrechtlichen Grundsätze des belgischen Staates.
rtbf/vrt - Bild: Koen Blanckaert/BELGA