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Bordell-Betreiber Dodo la Saumure mal wieder vor Gericht

10.08.201713:32
Dominique Alderweireld, besser bekannt als Dodo la Saumure
Dominique Alderweireld, besser bekannt als Dodo la Saumure (Archivbild)

Er ist eine Art Star in seiner Branche: Dominique Alderweireld alias Dodo la Saumure. Ein Zuhälter ist er, auch wenn es das in Belgien offiziell nicht geben darf. Spätestens die Sex-Affäre um den französischen Politiker Dominique Strauss-Kahn machte ihn weltweit bekannt. Seit zwei Wochen sitzt Dodo la Saumure jetzt wieder in einem belgischen Gefängnis in Untersuchungshaft. Die Vorwürfe: Menschenhandel und Betrug am belgischen Sozialsystem.

Dodo la Saumure scheint sich zu langweilen. Mal wieder sitzt er in einem Gefängnis, diesmal in dem von Leuze-en-Hainaut, nahe der belgische-französischen Grenze um Tournai, dort, wo Dodo seine Spielwiese hat. Mehrere Bordelle betreibt er dort, und wegen deren ist der 68-Jährige jetzt auch wieder im Gefängnis.

Im Juni waren zwei seiner Etablissements kontrolliert worden. Die Kontrolleure stießen auf mehrere Frauen, die sich illegal in Belgien befanden und nicht bei der Sozialversicherung gemeldet waren. Die Etablissements wurden geschlossen und polizeilich versiegelt. Doch einige Wochen später waren die Siegel gebrochen, Kontrolleure fanden wieder Prostituierte in den Häusern vor. Dodo kam in Untersuchungshaft.

Jetzt, kurz vor der Entscheidung, ob diese Untersuchungshaft verlängert werden soll, oder nicht, meldete sich Dodo aus dem Gefängnis bei verschiedenen Medien. Unter anderem bei der RTBF. Dort sagte er zum Grund seiner Haft: "Ich bin in Untersuchungshaft, weil ich die Mädchen nicht als Angestellte gemeldet habe. Die erste Sache, die die Arbeitsaufsichtsbehörde von mir verlangt, ist also, die Mädchen anzumelden. Aber mein Standpunkt ist: Das ist unmöglich. Denn wenn ich die Mädchen bei mir einstelle als Beschäftigte, gibt es ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen uns, wie zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern. Und in diesem Fall wäre ich ein Zuhälter."

Zuhälterei ist in Belgien allerdings vom Gesetz verboten. Also genau das Verhältnis, das Dodo la Saumure beschreibt: ein Mann oder eine Frau, die andere Männer oder Frauen für sich mit ihren Körpern arbeiten lassen - oder anders ausgedrückt: Ein Mann oder eine Frau, die Prostituierte in einem Abhängigkeitsverhältnis beschäftigen, darf es nicht geben.

Punkt also für Dodo? Nein, sagt Martine Di Marino vom Verein "Entre 2", ein Verein, der sich um Prostituierte und ehemaligen Prostituierte kümmert. Di Marino sagt: "Er, Dodo, hat die Möglichkeit, Prostituierte als freie Mitarbeiter zu engagieren. Aber dann bitteschön als wirklich freie Mitarbeiter. Was auch heißt, dass diese Personen ihre Arbeitszeiten und ihre Tarife selbst wählen können. Diese Möglichkeit existiert durchaus. Es stimmt zwar, dass es nicht immer einfach ist, diesen Status zu erhalten. Aber die gesetzliche Möglichkeit dazu besteht."

Tatsächlich würde Dodo damit nicht gegen das Gesetz verstoßen. Denn obwohl das belgische Gesetz Zuhälter nicht erlaubt: Prostitution ist in Belgien durchaus legal. Also könnte Dodo zu diesem Modell greifen. Doch er meint: "Nein, das geht nicht". Denn er sagt: "Ich bin dabei mich zu informieren, wie man eine Kooperative gründen könnte, um die Mädchen bei der Sozialversicherung zu melden. Aber den Status der 'Prostitutierten', den gibt es nicht."

Weder Di Marino vom Verein "Entre 2" noch Charles Eric Cless von der Arbeitsaufsichtsbehörde Hainaut geben Dodo in diesem Punkt recht. Cless sagt ganz deutlich: "Herr Alderweireld hat schon fünf oder sechs Gerichtsverfahren hinter sich. Er kennt die belgischen Gesetze ganz genau. Er betrügt offensichtlich und bewusst."

Sprich: Dodo weiß genau, wie er eigentlich legal sein Geschäft mit Prostituierten betreiben könnte, tut es aber nicht. In Klammern: weil es ihn billiger kommt und er dadurch mehr Geld verdienen kann. Sollte das Gericht der gleichen Auffassung sein, und auch den Vorwurf des Menschenhandels berücksichtigen, drohen Dodo la Saumure bis zu drei Jahre Haft und eine saftige Geldstrafe.

Kay Wagner - Archivbild: Virginie Lefour/BELGA

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