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Ade Glyphosat: Aber wohin damit?

19.07.201716:21
RoundUp
Bild: Philippe François/Belga

In Brüssel beschäftigt sich am Mittwoch und Donnerstag ein Fachausschuss mit Glyphosat. Die EU-Staaten waren sich bisher uneinig, ob die Zulassung für das umstrittene Pflanzenschutzmittel verlängert werden soll - die EU-Kommission fordert nun eine klare Haltung. In Belgien gibt es seit Dienstag im ganzen Land zwar klare Regeln, doch von einer klaren Haltung kann man nicht sprechen.

Nun gilt es auch in Flandern. Nach der Wallonie und Brüssel dürfen Privatpersonen auch im Norden des Landes seit Mittwoch kein Unkrautvernichter mehr mit dem Wirkstoff Glyphosat benutzen. Das Verbot hatte die flämische Regierung letzten Freitag gutgeheißen. Seit Dienstag steht es im Staatsblatt. Doch ein Verkaufsverbot gibt es vorläufig noch nicht, da dies eine föderale Materie ist.

Die Unkrautvernichter mit Glyphosat stehen also noch immer in den Verkaufsregalen. Doch zugreifen kann nicht jeder. Kaufen kann man die Produkte nur, wenn man über eine Phyto-Lizenz verfügt. Das sind in der Regel Landwirte, die dazu einer spezielle Schulung folgen mussten. Die Ausnahmeregelung erfolgte auf Druck vieler Landwirte, die offenbar ungern auf das Herbizid verzichten. Alternativen seien zu arbeitsintensiv, heißt es.

Landwirte dürfen, Privatpersonen nicht

Landwirte dürfen, Privatpersonen also nicht. Der Eupener Umweltschöffe Arthur Genten sagte am Mittwoch dem BRF, er halte dies für eine nicht sehr glückliche belgische Lösung. Doch was tun, wenn man noch über Restbestände verfügt? Ganz einfach: In allen Gemeinden Ostbelgiens kann man Produkte wie Roundup kostenlos im Containerpark abgeben. Dort sorgt man dafür, dass das Gift fachgerecht entsorgt wird, erklärt Jean Simons. Er ist Umweltberater des für die fünf Eifelgemeinden zuständigen Gemeindezweckverbands AIVE. "Leere Packungen, die gefährliche Substanzen erhalten haben, gelten auch als gefährlich. Wir nehmen alle Packungen in haushaltsüblicher Größe. Das sind maximal 20 Liter oder 20 Kilogramm. Betriebe und Vereinigungen müssen sich an spezialisierte Unternehmen wenden."

Den Rest eines Unkrautvernichters mit Glyphosat einfach in den Gulli schütten, ist für Simons die denkbar schlechteste Lösung. "Nie solche Mittel in den Abfluss schütten. Das ist wirklich ein Riesenproblem für Leute, die mit Abwasserkläranlagen beschäftigt sind. Die Bürger unterschätzen oft die Gefährlichkeit dieser Produkte", weiß Simons.

Kontrollen und Alternativen

Die Kontrollen sind natürlich schwierig, aber sie finden statt. Zur Zeit wird in den ostbelgischen Gemeinden eher sensibilisiert als bestraft. Wer erwischt wird, wird aufgefordert, nach Alternativen zu suchen. Jean Simons macht Vorschläge: "Es gibt Unkrautbrenner. Und neben der Gasversion, gibt es auch elektrische Geräte. Die funktionieren mit einem heißen Luftstrahl."

Regelmäßiges Kehren mit einer harten Bürste hilft auch, sagt Simons. Damit könne man junge Sprößlinge entfernen. Benutzes Kochwasser habe sich aber auch schon oft bewährt. Auch für Beete gebe es gute Alternativen: "Mulchen, damit kein Licht an die Erdoberfläche kommt. Und es gibt auch mineralische Lösungen wie Kies oder andere Granulate."

Und wie geht es jetzt weiter? Um Glyphosat auf europäischen Äckern hatte es im vergangenen Jahr ja ein monatelanges Hin und Her gegeben. Vor rund einem Jahr genehmigte die EU-Kommission das Unkrautvernichtungsmittel für eine Übergangsfrist von 18 weiteren Monaten. Ende des Jahres läuft sie aus. Ein Vorschlag der Brüsseler EU-Behörde sieht derzeit eine weitere Zulassung des umstrittenen Herbizids für weitere zehn Jahre vor.

Glyphosat steht im Verdacht, Krebs zu verursachen. Allerdings kam die europäische Chemikalienagentur Echa im März zu dem Schluss, dass verfügbare wissenschaftliche Erkenntnisse nicht die Kriterien erfüllten, um Glyphosat als krebserregend zu bewerten. Die Substanz schädige indes ernsthaft die Augen und sei giftig für Organismen im Wasser.

In der Wallonie, wie auch in Ostbelgien ist es gesetzlich verboten, Pestizide entlang der öffentlichen Straße mit Kanalnetz auszubringen. Privatpersonen dürfen seit dem 1. Januar 2017 kein Glyphosat mehr auf den Bürgersteig noch auf der privaten Parzelle ausbringen.

Manuel Zimmermann - Illustrationsbild: Philippe Francois/BELGA

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