Der Mann war 1997 verurteilt worden und ist seit 2004 in der Einrichtung von Paifve. Nur 2010 und von Mitte 2014 bis Ende 2015 stand ein Psychologe deutscher Sprache zur Verfügung.
Obwohl das Institut sich bemüht habe, befanden die Richter, stellten dreizehn Jahre ohne Beistand eine Zuwiderhandlung gegen Artikel 3 des Europäischen Vertrags für Menschenrechte dar. Belgien muss ein Schmerzensgeld von 15.000 Euro zahlen.
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