Die Mehrheitsparteien einigten sich mit den Oppositionsparteien SP.A und CDH auf die entsprechende Abänderung des Verfassungsartikels 12.
Das Plenum der Kammer muss der Abänderung noch zustimmen. Mit den Stimmen von SP.A und CDH gilt aber die notwendige Zweidrittel-Mehrheit für die Verlängerung des Polizeigewahrsams als sicher.
Bisher durften Verdächtige nur 24 Stunden von der Polizei festgehalten werden, wenn kein Untersuchungsrichter eine Haftverlängerung anordnete.
Justizminister Koen Geens erklärte, die Verlängerung des Polizeigewahrsams sei vor allem bei Terrorermittlungen notwendig, weil dann oft mehrere Verdächtige gleichzeitig festgenommen werden.
belga/est - Illustrationsbild: Laurie Dieffembacq/BELGA