In einigen Gemeinden, darunter auch Verviers, ist es verboten, in der Öffentlichkeit sein Gesicht zu verhüllen. Dagegen hatten mehrere Frauen geklagt. Sie sehen sich in ihren religiösen Rechten und persönlichen Freiheiten beschnitten.
Dem Argument folgte das Gericht nicht. Das Vermummungsverbot sei verhältnismäßig, um ein gemeinschaftliches Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft zu erhalten, so die Begründung des Urteils.
belga/okr - Bild: Julien Warnand/BELGA