Der elektronische Sozialversicherungsausweis (die SIS-Karte) verschwindet. Die Kranken- und Invalidenversicherung erhofft sich von der Umstellung größere Effizienz und Vorteile für die Patienten.
Seit zehn Jahren besitzen alle Sozialversicherten in Belgien eine SIS-Karte. SIS steht für Soziales Informationssystem. Es ist ein Sozialversicherungsausweis, auf dem Daten über die Sozialversicherung des Inhabers gespeichert sind. Die Karte wird durch die Krankenkasse ausgestellt.
Beim Kauf eines Arzneimittels in der Apotheke, bei einer Aufnahme in ein Krankenhaus und bei jedem Kontakt mit der Krankenkasse muss sie vorgelegt werden. Die geschützten Daten, die auf dem Chip der Karte gespeichert sind, enthalten unter anderem Informationen über den Krankenversicherungsanspruch und die unmittelbare Kostenberechnung. Auf der SIS-Karte sind keine medizinischen Daten gespeichert.
Daten auf dem elektronischen Pass
Ab 2013 werden die Bürger in der Apotheke ihren elektronischen Personalausweis vorlegen müssen. Die Daten, die bis dahin auf dem Sozialversicherungsausweis gespeichert waren, werden zu diesem Zeitpunkt in dem Chip des Personalausweises enthalten sein.
Gleichzeitig soll eine zentrale Datenbank den Apothekern über den Personalausweis Einsicht in den Krankenversicherungsanspruch des Kunden geben. Wenn der Patient arbeitslos wird oder schwer erkrankt, braucht er keine neue Karte mehr zu beantragen. Seine persönlichen Informationen werden unmittelbar in der Datenbank verändert.
Auch elektronische Atteste
Zu Beginn des nächsten Jahres werden auch erste Versuche unternommen, die ärztlichen Atteste elektronisch zu bearbeiten. Der Patient soll weiterhin eine Bescheinigung auf Papier erhalten, das allerdings mit einem Strichcode bedruckt ist. Wenn der Apotheker diesen Code mit dem elektronischen Identitätsausweis liest, findet er in der zentralen Datenbank die entsprechende Vorschrift hinterlegt.
Die Krankenkassen behaupten, dass dies eine wichtige Vereinfachung ihrer Verwaltung bedeutet und auch dazu beiträgt, Fehler bei der Zubereitung von Medikamenten zu vermeiden. Im Durchschnitt müssen Apotheker täglich fünf Mal Ärzte anrufen, weil ihre Verschreibung unleserlich ist.
Verwaltungsverfahren vereinfacht
Außerdem ist das neue System ein Fortschritt für die Behandlung einer Reihe spezifischer Krankheiten. Für mehr als 900 Medikamente müssen die Krankenkassen eine besondere Genehmigung erteilen, die mit einem langwierigen Verwaltungsverfahren verbunden ist, das bis zu einem Monat dauern kann. In Zukunft wird der Arzt seine Vorschrift elektronisch übermitteln. Sie ist dann verwaltungsmäßig bereits erledigt, wenn der Patient die Apotheke betritt.
In den Krankenhäusern werden die Verschreibungen der Ärzte heute schon digital bearbeitet. Dadurch sparen die Krankenkassen jährlich den Aufwand des Einscannens von mehr als 200 Millionen Rezepten.
Bild: brf