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Berufungsgericht: Keine Geldbuße im Streit zwischen Francken und syrischer Familie

04.07.201714:58
Migrations-und Asyl-Staatssekretär Francken (Bild vom 20. Oktober 2016)
Migrations- und Asyl-Staatssekretär Francken (Archivbild: Nicolas Maeterlinck/Belga)

Der Föderalstaat muss im Rechtsstreit mit einer syrischen Familie aus Aleppo keine Geldbuße zahlen. Das hat die niederländischsprachige Kammer des Brüsseler Berufungsgericht beschlossen, wie Asyl-Staatssekretär Theo Francken (N-VA) am Dienstag mitteilt.

Francken hatte einem Ehepaar mit drei Kindern aus Aleppo ein humanitäres Visum verweigert, das die Familie über die belgische Botschaft in der libanesischen Hauptstadt Beirut beantragt hatte. Er begründete die Ablehnung damit, dass ein solches Visum nur in Belgien beantragt werden könne und nicht in einer der Botschaften im Ausland. Dagegen zog die syrische Familie vor Gericht.

Ende letzten Jahres wurde der Staat dann zur Zahlung einer Geldbuße von 4.000 Euro verurteilt - für jeden Tag, an dem die Familie noch ohne Visum war. Der Fall kam auch vor den Europäischen Gerichtshof. Der urteilte, dass die Staaten nicht verpflichtet sind, solche humanitären Visa zu erteilen. Auch die Berufungsinstanz des Ausländeramtes lehnte den Antrag der Familie schließlich ab.

belga/vrt/est - Archivbild: Nicolas Maeterlinck/BELGA

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