Als Gründe wurden die Parteilichkeit der Kommissionsmitglieder, die Informationen in der Presse und die Missachtung der Unschuldsvermutung genannt.
Wie der Vorsitzende des Ausschusses, Dirk Van der Maelen (SP.A), erklärte, darf Chodiev eine Befragung durch den Kasachgate-Untersuchungsausschuss aber gar nicht verweigern. Chodiev habe auch die belgische Nationalität und müsse der Aufforderung des Ausschusses Folge leisten. Ansonsten könnten Strafmaßnahmen gegen den belgisch-kasachischen Geschäftsmann verhängt werden.
Chodiev war für den 7. Juli vorgeladen worden. Der Ausschuss soll klären, inwieweit das belgische Parlament von Außenstehenden manipuliert wurde, um ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das außergerichtliche Einigungen erlaubt.
Dabei soll auch die Rolle des ehemaligen Senatspräsidenten Armand De Decker bei der zügigen Verabschiedung des Gesetzes beleuchtet werden. Chodiev war einer der ersten Nutznießer des Gesetzes.
belga/cd/est