Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Beamten dies zuvor von einem Untersuchungsrichter genehmigen lassen. Es geht um Menschen, die sich weigern, in ihre Heimatländer zurückzukehren, obwohl sie kein Bleiberecht in Belgien haben.
Vergangenes Jahr gab es in dieser Frage noch keine Einigung zwischen Innenminister Jan Jambon und Justizminister Koen Geens. Jambon vertrat den Standpunkt, dass die Polizei auch ohne Hausdurchsuchungsbeschluss in die Wohnung von Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung eindringen dürfte, da es sich um eine dauerhafte Straftat handele. Der Justziminister sah das nicht so.
Der für Asyl zuständige Staatssekretär Theo Francken begrüßte die neue Regel. Dadurch würde die Rückführung erheblich erleichtert werden.
vrt/belga/sh - Illustrationsbild: Dirk Waem/BELGA