Diese soll nach dem Sommer mit den Gewerkschaften ausgearbeitet werden.
Die geltende Arbeitsunfallversicherung deckt nicht alle Kosten, so dass Polizeibeamte einen Teil selbst tragen müssen. Diesen Anteil soll künftig der Staat übernehmen.
Die Regelung gilt für föderale und lokale Polizisten, die bei tätlichen Angriffen schwer verletzt wurden. Ein Ausschuss von Fachleuten soll über die Schwere der Verletzungen urteilen.
vrt/jp