Das sagte der Anti-Terror-Staatsanwalt in einem Gespräch mit der Zeitung De Standaard. Er zog einen Vergleich mit Kinderpornographie. In Belgien ist es strafbar, Internetseiten zu besuchen, auf denen kinderpornographische Bilder veröffentlicht werden.
Das gleiche sollte auf für Webseiten mit dschihadistischer Propaganda gelten, auf denen Gewaltfotos und - videos zu sehen sind oder auf denen Anleitungen für den Bau einer Bombe veröffentlicht werden.
Premierminister Charles Michel hat den Vorschlag von Van Leeuw begrüßt. Michel kündigte an, er werde das Thema beim nationalen Sicherheitsrat zur Sprache bringen.
vrt/est - Bild: Dirk Waem/BELGA